Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Das Einzelunternehmen unexpired, vertreten durch den Inhaber Elias Kuschel (im Folgenden kurz “unexpired”), erbringt sämtliche Beratungsleistungen im Bereich Consulting auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz “AGB”) und des individuellen schriftlichen Angebots von unexpired. unexpired wird nachfolgend unter anderem als “Auftragnehmer” und etwaige Leistungsempfänger, Kunden und weitere leistungsbeziehende Einreichtungen als “Auftraggeber” oder “Kunde/n” bezeichnet.

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen unexpired und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Sie finden Anwendung auf sämtliche Leistungen, Angebote, Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen unexpired und dem Kunden, einschließlich zukünftiger Geschäfte.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn unexpired diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn unexpired diese schriftlich bestätigt.

1.5 unexpired behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern oder zu aktualisieren. Der Kunde wird über Änderungen der AGB rechtzeitig informiert und hat das Recht, diesen Änderungen zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter, es sei denn, der Kunde erklärt die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.

1.6 Der Kunde wird vor Abschluss eines Vertrags ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen. Durch die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erklärt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB.

1.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen.

1.8 Auf das Vertragsverhältnis zwischen unexpired und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

1.9 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen unexpired und dem Kunden ist der Sitz von unexpired, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. unexpired bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

1.10 unexpired verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

2. Leistungsunmfang, Beratungsleistungen, Vertragsabschluss

2.1 unexpired bietet umfassende Beratungsleistungen im Bereich Prozessoptimierung, Kostenreduzierung und Beratung für Versicherungsunternehmen an. Zu den angebotenen Leistungen gehören unter anderem die Analyse und Optimierung bestehender Geschäftsprozesse, die Identifizierung von Kosteneinsparungspotenzialen, die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungsansätze sowie die Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung dieser Lösungen.

2.2 Der Umfang der Beratungsleistungen richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von unexpired. Der genaue Leistungsumfang wird in einem individuellen Beratungsvertrag festgelegt, der die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden berücksichtigt.Unexpired schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Beratungsleistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Unexpired ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist unexpired nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.Unexpired wird sich bemühen, dem Wunsch des Auftraggebers nach dem Einsatz bestimmter Mitarbeiter zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist.

2.3 Angebote sind vier Wochen gültig, soweit im Angebot nicht anders angegeben.

2.4 Mit der Annahme des Angebots stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen Leistungen von unexpired Empfehlungen beinhalten können, unexpired jedoch weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.

2.5 Der Vertrag kommt mit Annahme des von unexpired übermittelten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt mit dem Einlangen der dem Angebot beiliegenden, vom Auftraggeber firmenmäßig unterfertigten Auftragsbestätigung bei unexpired.

2.6 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Solche Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen, die dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt werden.

2.7 unexpired behält sich das Recht vor, Subunternehmer oder externe Berater zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen hinzuzuziehen. unexpired bleibt jedoch der primäre Ansprechpartner und verantwortlich für die Koordination der Leistungen. Unexpired ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen.

2.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, unexpired alle für die Erbringung der Beratungsleistungen notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige oder verspätete Bereitstellung von Informationen entstehen, können zu zusätzlichen Kosten führen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

2.9 unexpired wird den Auftraggeber regelmäßig über den Fortschritt der Beratungsleistungen informieren und bei Bedarf Zwischenberichte vorlegen. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit den aktuellen Stand der Leistungen zu überprüfen und Feedback zu geben.

2.10 Sollte unexpired aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von unexpired liegen (z.B. höhere Gewalt, Krankheit), nicht in der Lage sein, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, wird unexpired den Auftraggeber unverzüglich informieren und nach Möglichkeit alternative Lösungen vorschlagen.

3. Erstberatung

3.1 unexpired bietet neuen Kunden eine kostenfreie Erstberatung an. Diese dient dazu, den Bedarf des Kunden zu analysieren, potenzielle Herausforderungen zu identifizieren und erste Lösungsansätze zu skizzieren.

3.2 Die Erstberatung ermöglicht es dem Kunden, sich ein erstes Bild von den angebotenen Beratungsleistungen zu machen und die Zusammenarbeit mit unexpired zu evaluieren.

3.3 Umfang und Dauer der Erstberatung werden im Vorfeld zwischen unexpired und dem Kunden abgestimmt. In der Regel beträgt die Dauer der kostenfreien Erstberatung 2 Stunden.

3.4 Die Erstberatung verpflichtet den Kunden nicht zur Inanspruchnahme weiterer kostenpflichtiger Leistungen von unexpired. Ebenso begründet die Erstberatung für unexpired keinen Anspruch auf einen weiterführenden Auftrag.

3.5 unexpired behält sich das Recht vor, die Erstberatung abzulehnen oder zu verschieben, falls die Kapazitäten überschritten sind oder der Bedarf des Kunden nicht mit den angebotenen Dienstleistungen übereinstimmt.

3.6 Alle im Rahmen der Erstberatung ausgetauschten Informationen werden vertraulich behandelt. unexpired verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen des Kunden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

3.7 Nach Abschluss der Erstberatung erhält der Kunde auf Wunsch eine schriftliche Zusammenfassung der besprochenen Punkte und der empfohlenen nächsten Schritte. Diese Zusammenfassung ist unverbindlich und dient lediglich als Orientierungshilfe.

3.8 Sollte sich im Rahmen der Erstberatung herausstellen, dass für eine fundierte Analyse zusätzliche Informationen oder Unterlagen notwendig sind, wird der Kunde darüber informiert und um Bereitstellung der benötigten Daten gebeten.

4. Honorarvereinbarung

4.1 Nach Abschluss der kostenfreien Erstberatung wird zwischen unexpired und dem Kunden ein individuelles Honorar vereinbart.

4.2 Das Honorar richtet sich nach Umfang, Komplexität und Dauer der Beratungsleistungen sowie nach den individuellen Anforderungen und Wünschen des Kunden.

4.3 Das Honorar wird in einem schriftlichen Beratungsvertrag festgehalten, der die Leistungen, Vergütungsmodalitäten, Zahlungsbedingungen und sonstigen vereinbarten Konditionen im Detail regelt.

4.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.5 Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Beratungsvertrag enthalten sind, werden gesondert berechnet. Hierzu zählen auch nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, die auf Wunsch des Kunden erfolgen.

4.6 Unvorhergesehene Mehraufwendungen, die während der Beratungsleistung entstehen und nicht vom ursprünglichen Honorar umfasst sind, werden dem Kunden rechtzeitig angezeigt und bedürfen seiner Zustimmung. Diese Mehraufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet.

4.7 unexpired ist berechtigt, für bestimmte Leistungen Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit dieser Zahlungen werden im Beratungsvertrag festgelegt.

4.8 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Bei verspäteter Zahlung ist unexpired berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

4.9 Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungsleistungen entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Beratungsvertrag nichts anderes vereinbart ist.

4.10 Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, ist unexpired berechtigt, die weitere Erbringung der Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der offenen Beträge auszusetzen. unexpired wird den Kunden rechtzeitig über eine solche Maßnahme informieren.

4.11 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch den Kunden sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen von unexpired anteilig zu vergüten. Die genaue Abrechnung erfolgt auf Basis der bis dahin geleisteten Arbeitsstunden und entstandenen Kosten.

4.12 Sollte unexpired aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen (z.B. höhere Gewalt, Krankheit), nicht in der Lage sein, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, wird unexpired den Kunden unverzüglich informieren und nach Möglichkeit alternative Lösungen vorschlagen. Eventuell bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden dem Kunden zurückerstattet.

4.13 unexpired behält sich das Recht vor, das Honorar anzupassen, wenn sich die Rahmenbedingungen für die Erbringung der Leistungen wesentlich ändern. In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert und es wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

4.14 Der Kunde ist verpflichtet, unexpired über alle relevanten Änderungen in seinen Geschäftsprozessen, die Auswirkungen auf die vereinbarten Leistungen haben könnten, unverzüglich zu informieren. Versäumnisse können zu zusätzlichen Kosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

4.15 Bei umfangreichen Projekten können Zwischenabrechnungen erstellt werden, um den Fortschritt und die erbrachten Leistungen transparent darzustellen. Diese Zwischenabrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

4.16 Falls der Kunde nach der Erstellung des Beratungsvertrags Änderungswünsche hat, die den ursprünglichen Umfang und die ursprünglich vereinbarte Dauer der Beratungsleistungen betreffen, wird ein Änderungsvertrag erstellt, der die neuen Bedingungen und das entsprechende Honorar festlegt.

4.17 Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der erbrachten Leistungen und das daraus resultierende Honorar kommen, verpflichten sich beide Parteien, eine gütliche Einigung anzustreben. Ist keine Einigung möglich, wird ein unabhängiger Mediator zur Schlichtung hinzugezogen. Die Kosten für den Mediator tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.

4.18 Für den Fall, dass der Kunde mit der Erbringung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug gerät, behält sich unexpired das Recht vor, den Projektzeitplan anzupassen und eventuell entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass unexpired auch ohne besondere Aufforderung alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Schadensvermeidung und -minderung mitzuwirken. Dies umfasst die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen und die umgehende Meldung potenzieller Risiken oder Probleme.

5.2 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und unexpired bedingt, dass unexpired über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den zu erbringenden Beratungsleistungen stehen, umfassend informiert wird.

5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, korrekt sind. Änderungen oder Abweichungen sind unverzüglich unexpired mitzuteilen.

5.4 Der Auftraggeber wird alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, zeitnah treffen und alle erforderlichen Zustimmungen einholen (z.B. Zustimmungen der Konzernleitung, des Aufsichtsrats, der Mitarbeiter, des Betriebsrats etc.).

5.5 Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für:
a. alle Managementfunktionen wahrzunehmen und alle Managemententscheidungen zu treffen,
b. ein kompetentes Mitglied des Managements auszuwählen, welches die Dienstleistungen von unexpired beaufsichtigt,
c. die Angemessenheit und Ergebnisse dieser Dienstleistungen im Auftrag des Unternehmens zu beurteilen,
d. Verantwortung für die Ergebnisse dieser Dienstleistungen zu übernehmen,
e. interne Kontrollen einzurichten und aufrechtzuerhalten.

5.6 Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist. Dazu gehören insbesondere:
a. Bereitstellung von Arbeitsplätzen inklusive aller notwendigen technischen Einrichtungen (z.B. Computer, Telefon, Internetzugang),
b. Zugang zu relevanten Dokumenten und Systemen,
c. Möglichkeit zur Durchführung von Besprechungen in geeigneten Räumlichkeiten.

5.7 Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von unexpired vorliegen, welche unexpired an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan (vgl. festgelegte Zwischenziele oder Termine im Projektverlauf). Darüber hinaus ist unexpired berechtigt, dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten (z.B. Stehzeiten bzw. Leerlaufzeiten der eingesetzten Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
a. Kosten für ungenutzte Arbeitszeiten,
b. zusätzliche Reisekosten und Spesen,
c. Kosten für notwendige Anpassungen des Projektplans,
d. zusätzliche Aufwendungen für die Wiederaufnahme unterbrochener Arbeiten.

5.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu treffen, wenn die Beratungsleistungen in seinen Räumlichkeiten erbracht werden. Dies umfasst insbesondere:
a. Bereitstellung von Informationen zu bestehenden Sicherheitsvorschriften,
b. Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter von unexpired,
c. Bereitstellung notwendiger Schutzausrüstung und Sicherheitsanweisungen.

5.9 Sollte der Auftraggeber in Verzug geraten, hat unexpired das Recht, die Beratungstätigkeit bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen. Der Auftraggeber wird rechtzeitig über die Aussetzung informiert und über die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederaufnahme der Tätigkeiten unterrichtet.

5.10 Sollte der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann unexpired die Haftung für daraus resultierende Schäden ablehnen oder mindern. Wenn beispielsweise erforderliche Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden und dadurch Schäden entstehen, haftet unexpired nicht in vollem Umfang.

6. Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit

6.1 Geistiges Eigentum

6.1.1 Alle von unexpired in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten und Berichte, sind das ausschließliche geistige Eigentum von unexpired.

6.1.2 Diese Unterlagen sind unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind, als Eigentum von unexpired zu betrachten.

6.1.3 Der Auftraggeber erkennt die ausschließlichen Rechte von unexpired an diesen Unterlagen an.

6.2 Nutzung der Unterlagen

6.2.1 Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen ausschließlich für jene geschäftlichen Zwecke verwenden, die im Vertrag und im konkret vereinbarten Leistungsumfang definiert sind.

6.2.2 Eine Nutzung der Unterlagen für andere als die im Vertrag festgelegten Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von unexpired nicht gestattet.

6.3 Schutz des geistigen Eigentums

6.3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von unexpired überlassenen Unterlagen vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich und unexpired hat schriftlich zugestimmt.

6.3.2 Jede Form der Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Nutzung der Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von unexpired ist untersagt.

6.4 Vertraulichkeit

6.4.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

6.4.2 Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

6.4.3 Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich zugänglich gemacht wurden.

6.5 Vertragsende und Rückgabe von Unterlagen

6.5.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber verpflichtet, alle von unexpired überlassenen Unterlagen auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten, soweit dies nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Aufbewahrungspflichten steht.

6.5.2 Unexpired behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Rückgabeverpflichtung zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

6.6 Haftung bei Verstoß

6.6.1 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts haftet der Auftraggeber für sämtliche Schäden, die unexpired hierdurch entstehen.

6.6.2 Unexpired behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung oder den Schutz des geistigen Eigentums rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu verlangen.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Geheimhaltung

7.1.1 Unexpired verpflichtet sich zur strengen Geheimhaltung über alle vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen der Beratungstätigkeit zugänglich gemacht werden.

7.1.2 Vertrauliche Informationen umfassen alle mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach ihrem Inhalt als vertraulich angesehen werden müssen.

7.1.3 Unexpired verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich und der Auftraggeber hat schriftlich zugestimmt.

7.1.4 Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

7.1.5 Unexpired wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter und Subunternehmer die Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten.

7.2 Datenschutz

7.2.1 Der Berater trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten zu gewährleisten und den Schutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.

7.2.2 Die technischen Maßnahmen umfassen unter anderem die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien, sichere Speicherung von Daten sowie den Schutz der Systeme gegen unbefugten Zugriff.

7.2.3 Die organisatorischen Maßnahmen umfassen unter anderem die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten, die Einrichtung von Zugriffsberechtigungen sowie die Implementierung von Datenschutzrichtlinien und -prozessen.

7.2.4 Unexpired verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnistatbestände oder mit Einwilligung der betroffenen Personen zu verarbeiten.

7.2.5 Unexpired wird die personenbezogenen Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

7.2.6 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung zu verlangen.

7.2.7 Unexpired verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Verarbeitung, Verlust oder Zerstörung von personenbezogenen Daten zu verhindern.

7.2.8 Im Falle einer Datenschutzverletzung wird unexpired den Auftraggeber unverzüglich informieren und alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen.

7.2.9 Unexpired verpflichtet sich, den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Rechte der betroffenen Personen und der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Datenschutzbehörden.

7.3 Vertragliche Sicherstellungen

7.3.1 Unexpired verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern, die Zugang zu vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten haben, entsprechende Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen abzuschließen.

7.3.2 Diese Vereinbarungen müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiter und Subunternehmer die gleichen Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtungen einhalten wie unexpired selbst.

7.3.3 Unexpired haftet für alle Verstöße gegen die Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtungen, die von seinen Mitarbeitern oder Subunternehmern begangen werden, als wären es eigene Verstöße.

7.3.4 Bei Verstößen gegen die Geheimhaltungs- oder Datenschutzverpflichtungen behält sich unexpired das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu verlangen.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Haftungsbeschränkung

8.1.1 Die Haftung von unexpired ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies bedeutet, dass unexpired nur für Schäden haftet, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

8.1.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet unexpired nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von unexpired auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.1.3 Unexpired haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verursacht werden. Beispielsweise, wenn der Auftraggeber ungenaue Informationen liefert, auf deren Basis unexpired eine Beratung durchführt, ist unexpired für daraus resultierende Schäden nicht verantwortlich.

8.2 Gewährleistungsausschluss

8.2.1 Unexpired übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Beratungsleistungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen und Erkenntnissen.

8.2.2 Jegliche Gewährleistung für die Ergebnisse der Beratung ist ausgeschlossen. Unexpired gibt keine Garantie dafür ab, dass durch die Nutzung der Consulting-Dienstleistungen bestimmte Ergebnisse oder Erfolge erzielt werden können.

8.2.3 Unexpired haftet nicht für etwaige Schäden, die aus der Nutzung der Consulting-Dienstleistungen resultieren. Dies schließt auch Schäden ein, die durch fehlerhafte oder unvollständige Beratung entstehen können. Zum Beispiel, wenn aufgrund einer Beratungsdienstleistung falsche strategische Entscheidungen getroffen werden, ist unexpired nicht haftbar für die daraus resultierenden negativen Konsequenzen.

8.3 Ausschluss von Folgeschäden und mittelbaren Schäden

8.3.1 Jegliche Haftung von unexpired für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die nicht unmittelbar durch eine Handlung oder Unterlassung von unexpired entstehen, sondern als Folge davon eintreten.

8.3.2 Dies gilt auch für entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Umsatzausfälle oder ähnliche wirtschaftliche Nachteile. Wenn beispielsweise aufgrund eines Beratungsfehlers ein Geschäft nicht zustande kommt oder der Auftraggeber Umsatzverluste erleidet, haftet unexpired dafür nicht.

8.4 Haftungsausschluss für Dritte

8.4.1 Unexpired haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die vom Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung von unexpired hinzugezogen werden. Dies umfasst auch externe Berater oder Dienstleister, die parallel oder ergänzend zur Beratung von unexpired tätig werden.

8.4.2 Sollte der Auftraggeber externe Daten oder Dienstleistungen von Dritten nutzen, so ist unexpired nicht verantwortlich für die Qualität oder Korrektheit dieser externen Daten oder Dienstleistungen. Wenn zum Beispiel externe Marktdaten für die Beratung herangezogen werden und diese Daten fehlerhaft sind, ist unexpired nicht für daraus resultierende Schäden verantwortlich.

8.5 Verjährung von Haftungsansprüchen

8.5.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

8.5.2 Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten von unexpired beruhen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Teilunwirksamkeit

9.1.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

9.1.2 Die unwirksame, undurchführbare oder nichtige Bestimmung ist so zu deuten oder durch eine gültige und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, dass der wirtschaftliche Zweck der ursprünglichen Bestimmung bestmöglich erreicht wird. Zum Beispiel, wenn eine Bestimmung über die Haftungsbeschränkung aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften unwirksam wird, soll eine neue Bestimmung gelten, die den Haftungsumfang rechtlich zulässig in ähnlicher Weise begrenzt.

9.1.3 Diese Regelung gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken in diesen AGB. Wenn also eine notwendige Regelung fehlt, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist eine Regelung anzuwenden, die dem wirtschaftlichen Zweck der AGB und des Beratungsvertrags am nächsten kommt.

9.2 Ersetzung unwirksamer Bestimmungen

9.2.1 An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die der ursprünglichen Absicht der Parteien am ehesten entspricht.

9.2.2 Die Parteien verpflichten sich, die neue Regelung in den Vertrag aufzunehmen, sobald die Unwirksamkeit der ursprünglichen Bestimmung erkannt wird. Dies stellt sicher, dass der Vertrag auch in Zukunft im beiderseitigen Interesse durchgeführt werden kann.

9.2.3 Falls sich die Parteien über die Ersatzregelung nicht einigen können, wird eine unabhängige Instanz, wie beispielsweise ein Schiedsgericht, herangezogen, um eine angemessene Lösung zu finden.

9.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.3.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Diese Wahl des anwendbaren Rechts gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat.

9.3.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Beratungsvertrag, einschließlich solcher über deren Gültigkeit, Auslegung oder Durchführung, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von unexpired ausschließlicher Gerichtsstand.

9.3.3 Dies gilt auch für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung, wie zum Beispiel über Zahlungsforderungen oder die Auslegung und Durchsetzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen. Wenn der Sitz von unexpired beispielsweise in München ist, so sind die Gerichte in München für alle Rechtsstreitigkeiten zuständig.

9.3.4 Unexpired behält sich jedoch das Recht vor, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies bedeutet, dass unexpired auch Klage an dem Ort erheben kann, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.

9.4 Änderungen der AGB

9.4.1 Unexpired behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt.

9.4.2 Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird unexpired den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

9.4.3 Bei fristgemäßem Widerspruch des Auftraggebers gegen die geänderten AGB ist unexpired berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen.

9.5 Vertragsänderungen und Nebenabreden

9.5.1 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.5.2 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Wenn beispielsweise im Rahmen eines Beratungsgesprächs zusätzliche Leistungen vereinbart werden, sind diese nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

9.6 Salvatorische Klausel

9.6.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

9.6.2 Diese Klausel gilt entsprechend für den Fall, dass die AGB eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der AGB entspricht und die Lücke schließt.

9.7 Vertragsauslegung

9.7.1 Bei der Auslegung dieser AGB ist der beiderseitige Wille der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich. Unklare oder mehrdeutige Bestimmungen sind so zu verstehen, wie sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien verstanden werden müssen.

9.7.2 Überschriften und Strukturierungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine Auswirkungen auf den Inhalt oder die Auslegung der einzelnen Bestimmungen. Wenn beispielsweise eine Klausel unter der Überschrift “Haftung” steht, aber tatsächlich Datenschutzaspekte behandelt, ist der Inhalt der Klausel ausschlaggebend, nicht die Überschrift.